Chorvereinigung Emme
Meldewesen
Die Chorvereinigung Emme (CVE) regelt nachfolgend das Meldewesen für alle ihr angeschlossenen Vereine verbindlich:
1. Mutationen in den Vorständen und in der Direktion sind laufend und unverzüglich dem Sekretär CVE und dem Webmaster mitzuteilen.
2. Bis spätestens Ende Januar sind der Kassierin CVE jeweils folgende Meldungen einzureichen:
- Anzahl aktive Mitglieder ( Stand 31. Dezember des Vorjahres )
- Anzahl bestehender Veteranen ( Angabe von Name, Adresse, und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit.
- Anzahl neuer Veteranen ( Sänger welche im laufenden Jahr den Status Veteran erreichen.Angabe von Name, Adresse, und Anzahl Jahre aktiver Sängertätigkeit )
3. Bis Ende Dezember des laufenden Jahres sind folgende Meldungen einzureichen:
- Vorstandsliste mit Adressen ( dem Sekretär und dem Webmaster )
- SUISA Meldung (der Geschäftsstelle SCV, Gönhardweg 32, 5000 Aarau oder elektronisch unter iv-scv.ch
- Im folgenden Jahr bevorstehende Jubiläen und Anlässe. ( dem Sekretär CVE und dem Webmaster )
Säumige Vereine können im Abstand von einem Monat gemahnt werden. Ab der zweiten Mahnung kann dem betreffenden Verein ein Unkostenbeitrag von CHF 50.- in Rechnung gestellt werden.
Besprochen und verabschiedet anlässlich der Gründungs-Delegiertenversammlung vom 29. Oktober 2004 in Ersigen.
Herzlichen Dank für die termingerechte Einreichung der Angaben.